Ein herzliches Willkommen allen Eltern und Interessierten!
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern einer Schule. Vielfältige Interessen, Fähigkeiten, Neigungen und Blickwinkel der einzelnen Mitglieder ergeben die Basis für eine fruchtbare und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Am Theodor-Heuss-Gymnasium haben Eltern und Schüler eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich zu engagieren und so aktiv die Elternarbeit in unserem und für unser THG zu unterstützen.
Der Vorstand des Elternbeirats im Schuljahr 2023/24
1. Vorsitzende | Nicolette Faber |
2. Vorsitzende | Corinna Walz |
Schriftführer | Dr. Thomas Kreutzer |
Kassenwartin | Ramona Enz |
Die Elternvertreter des Schuljahres 2023/24
Klasse 5a
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Klasse 5b
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Viviane-Renate Kalisch Caroline Joseph |
Sabine van de Mee Guadalupe Ruiz Yepes |
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Klasse 6a |
Klasse 6b |
Klasse 6c
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Stefanie Fees Nicole Bagniewski |
Marius Ellwardt Natascha Pfisterer |
Ramona Enz Ayhan Kuru |
Klasse 7a |
Klasse 7b |
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Veronika Siller Stephanie Wedeward |
Paula Pektas Alfonso Lalli |
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Klasse 8a |
Klasse 8b |
Klasse 8c
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Dr. Andrea Dietzsch Dr. Thomas Kreutzer |
Dr. Sina Speck Dr. Sarah Fleischer |
Friederike Hummel Karin Kruck |
Klasse 9a |
Klasse 9b |
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Corinna Walz Dr. Inka Opherk |
Jutta Lüftner Nicolette Faber |
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Klasse 10a |
Klasse 10b |
Klasse 10c |
Anne Proetzsch Miriam Uhlig |
Helga Fleig Sven Brodowski |
Jochen Rummel Sabine Traub |
Kursstufen-Elternsprecher Klasse 11 (Jahrgangsstufe 1) |
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Nadine Schierig Dr. Christoph Franz |
Dr. Jochen Graf Marlena Busarac |
Daniela Strobel |
Kursstufen-Elternsprecher Klasse 12 (Jahrgangsstufe 2)
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Holger Dinse Sonja Feeser |
Szilvia Reider |
Grundlage der Elternarbeit ist sowohl das Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2) als auch das Schulgesetz von Baden-Württemberg (§§ 47, 55-61 SchG) und die Elternbeiratsverordnung von Baden-Württemberg (EltBeirV BW).
Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg heißt es u.a. (§ 55 Abs. 1): „Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.“ Für das THG dürfen wir an dieser Stelle, auch mit ein bisschen Stolz, auf eine Vielzahl an Möglichkeiten verweisen, mitzuwirken, mitzuarbeiten und sich zu engagieren, wobei dem elterlichen Engagement kaum Grenzen gesetzt sind.
Die Elternvertreter:
Die Eltern treffen sich in der Regel zweimal im Schuljahr zu Klassenpflegschaftssitzungen. Jede Klasse wählt während der ersten Sitzung im Schuljahr einen Elternvertreter und einen Stellvertreter, die beide automatisch Mitglieder des Elternbeirates am THG sind.
Der Elternbeirat:
Der Elternbeirat trifft sich zwei- bis dreimal im Schuljahr und wählt bei der ersten Sitzung aus seiner Mitte den Vorstand des Elternbeirates und weitere Funktionsträger. Der Elternbeirat hat sich eine Wahl- und Geschäftsordnung gegeben, in der sämtliche Details genau beschrieben sind. Ferner hat der Elternbeirat das sogenannte Elternhandbüchle erstellt, in dem wichtige Informationen für das Amt als Elternvertreter und Besonderheiten am THG beschrieben sind.
Die Schulkonferenz:
In der Schulkonferenz arbeiten Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern und SchülerInnen zusammen. Sie entscheidet über alle wichtigen schulischen Belange. Einige davon müssen durch die Schulkonferenz beschlossen bzw. bestätigt werden, in anderen Fällen ist die Schulkonferenz zu hören. Die Schulkonferenz kann gegenüber dem Schulleiter und anderen Konferenzen Anregungen und Empfehlungen geben. Eine Empfehlung muss auf der nächsten Sitzung der zuständigen Konferenz beraten werden.
Wenn Sie nun neugierig geworden sind, Fragen oder Anregungen haben und gerne einmal mit uns Kontakt aufnehmen möchten, wenden Sie sich doch einfach an einen der oben genannten Elternvertreter. Wir freuen uns auf Sie.