(Stand: 2.9.2021, 21.30 Uhr)
Wir tun alles, was uns möglich ist, um Infektionen zu verhindern. Die Maskenpflicht gilt bis auf Weiteres auf dem gesamten Schulgelände außer im Sportunterricht, beim Essen und im Schulhof (sofern dort ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann). Regelmäßiges Lüften der Räume ist vorgeschrieben, regelmäßiges gründliches Händewaschen ist dringend empfohlen.
Wann soll Ihr Kind zu Hause bleiben? Zum Beispiel bei Fieber ab 38° C, trockenem Husten oder Störung des Geschmacks- oder Gesuchssinns; detaillierte Hinweise zum Umgang mit Krankheits- und Erklältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen finden Sie HIER.
Weitere Informationen aus dem Kultusministerium gibt es unter https://km-bw.de/Coronavirus, Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Schulbetrieb unter FAQ, ein Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Corona-Virus hier.
Starke Abwehrkräfte allen Mitgliedern der Schulgemeinde und ihren Familien, bleibt und bleiben Sie gesund!
Frank Martin Beck